Fahrverbot

thomas ⌂, Sunday, 18.04.2021, 13:36 (vor 1098 Tagen) @ Pimkie17

Die Begutachtungsleitlinie hat noch einen Zusatzsatz in dem benannten zitierten Absatz.
Bitte 1. die Neurologin gehen und 2. falls weiterhin nicht zufrieden zu einer fachneurologischen Untersuchung zur Begutachtung gehen.
Hier Auszug Zitat mit ergänzenden Satz:

Epilepsien
Wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt (d. h.
nach wiederholten Anfällen oder Hinweisen auf ein
erhöhtes Rezidivrisiko nach einem ersten Anfall),
bleibt die Kraftfahreignung dauerhaft ausgeschlossen.
Als Ausnahme gilt eine 5-jährige Anfallsfreiheit ohne antiepileptische Behandlung.
Um dies zu beurteilen bedarf es einer fachneurologischen Untersuchung.


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