GdB runtergestuft

Anton, Wednesday, 08.05.2024, 17:31 (vor 214 Tagen) @ JuliaMaria

Aus meiner Sicht ist es wichtig, zum Amt zu gehen, bevor der Ausweis abgelaufen ist. Ich erzähle, wie es bei mir gelaufen ist. Im Jahr 2000 habe ich erstmals einen Schwerbehindertenausweis bekommen, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)100 mit dem Merkzeichen „G“. Gültigkeit bis Juni 2015.

Einige Wochen vor dessen Ablauf bin ich zum Amt gegangen, in Niedersachsen ist es das Versorgungsamt, und habe berichtet. U. a., dass die Epilepsie unter Medikation symptomfrei ist, aber nach wie vor besteht, dass alle anderen Einschränkungen noch bestehen und dass neue Erkrankungen hinzugekommen sind.

Mir ist daraufhin zusätzlich das Merkzeichen „B“ vorgeschlagen worden. Da ich einen Ärztemarathon nicht wollte, habe ich alles so gelassen, wie es war. Es ist ein Stempel „unbefristet“ auf den Ausweis gemacht worden. Ich kann jetzt bis ans Lebensende mit einer Wertmarke fahren und den Ausweis steuerlich geltend machen.

Ich vermute, dass wenn ich nicht hingegangen wäre, mir ein neuer Bescheid mit einer Herabstufung zugegangen wäre. Vielleicht ist es besser, selbst aktiv zu werden, bevor vom Amt schlechte Post kommt.

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