Arbeitsrecht

Melanie @, Tuesday, 08.07.2008, 06:37 (vor 6617 Tagen)

Ich habe mal eine Frage. Meine Kollegin ist Epileptikerin. Sie ist Erzieherin. Sie will die Krankheit nicht wirklich wahrhaben, fühlt sich in der Lage, so zu arbeiten wie alle anderen auch. Das ist nicht so. Zeitweise steht sie neben sich, Eltern fragten ob sie betrunken wäre, sprachlich ist sie oft kaum zu verstehen. Es wurde vor Jahren eine 2.Erzieherin eingestellt, die an "ihrer Seite" arbeiten soll. Die ist aber in einer anderen Gruppe. Nun meine Frage. Der Chef weigert sich diese 2.Erzieherin zu meiner Kollegin in die Gruppe zu geben. Sie selbst sagt ihr geht es gut und sucht keine Hilfe. Wir können sie nicht mit den Kindern alleine lassen, es passiert auch, dass sie einfach einschläft. Wo steht im Arbeitsrecht geschrieben, dass wir bzw. sie Anrecht auf eine 2.Erzieherin hat? Wir wollen uns an den Geschäftsführer wenden, brauchen aber handfeste Argumente, unsere reichen leider nicht, da sie vor vielen Jahren ein Gutachten brachte, in dem wohl stehen soll, dass sie 100% einsatzfähig ist. Danke!


gesamter Thread: