Re: Arbeitsrecht
Hallo Melanie!
man kann auch als Epilepsiekranker im Kindergarten arbeiten!Natürlich müssen auch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und es kommt sicherlich drauf an, wie häufig die Anfälle vorkommen und wie oft dadurch andere Personen (in diesem Fall die Kinder)gefährdet wären. Ich bin selbst Erzieherin und habe auch im Kindergarten gearbeitet. Die Kollegen wussten Bescheid. Das finde ich ist das allerwichtigste bei der ganzen Sache.Normalerweise ist ja auch immer eine Kinderpflegerin mit im Dienst.Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist. Ich glaube nicht, dass die Kollegin nach einem klärenden Gespräch freiwillig die "Bahn" räumt, weil sie Epilepsie hat. Für sie wird das ja auch von der finanziellen Seite her nicht in Frage kommen, einen anderen Job zu suchen. Und welcher ist der Richtige??? Wer finanziert die Umschulung??? Ich weiß nicht ob ich das getan hätte (hätte können)!In euer aller Interesse wäre es vorteilhaft, wenn ihr einen Kompromiss finden könntet, mit dem beide Parteien gut leben können. Ich arbeitet mittlerweile in einer Behinderteneinrichtung als Erzieherin und habe vom Arbeitgeber ein paar Auflagen bekommen. An die halte ich mich und so kann ich niemanden gefährden. Ich bin deshalb sehr froh um meinen Arbeitgeber!!!
Gruß Anja!
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Melanie,
08.07.2008, 06:37
- Re: Arbeitsrecht - nicole, 08.07.2008, 07:27
- Re: Arbeitsrecht - Anton, 08.07.2008, 08:24
- Re: Arbeitsrecht - Anja, 08.07.2008, 15:13
- Re: Arbeitsrecht - Hannelore, 08.07.2008, 16:32
- Re: Arbeitsrecht - Julia, 12.07.2008, 10:11