Re: Arbeitsrecht

Hannelore @, Tuesday, 08.07.2008, 16:32 (vor 6617 Tagen) @ Melanie

Ich habe das mit der zweiten Erzieherin so verstanden, dass diese eingestellt wurde um entsprechende Unterstützung zu leisten (gerade in diesen Fällen von Müdigkeit usw.)

Wenn nun die Geschäftsleitung die Erzieherin einfach abzieht und in einer anderen Gruppe einsetzt dann ist das ein ganz grobes Verschulden des Arbeitgebers.

Die zweite Erzieherin wurde sicher mit unterstützenden Mitteln von der Hauptfürsorgestelle eingerichtet (ja, sowas gibt es, damit schwerbehinderte an ihrem Arbeitsplatz bleiben können). Aber da steckt evtl. schon wieder Profitgier dahinter. Wenn ich die Erzieherin in einer anderen Gruppe einsetze, dann kann ich mir dort eine zusätzliche Arbeitskraft einsparen. D.h, ich mache unterm Strich mehr Gewinn!


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