Re: Arbeitsrecht

nicole @, Tuesday, 08.07.2008, 07:27 (vor 6617 Tagen) @ Melanie

Guten Morgen Melanie,

im Arbeitsrecht wirst du da vermutlich nix finden. Du kannst dem Arbeitgeber ja nicht vorschreiben wen er wo einzusetzen hat. Deine Kollegin scheint ja auch ziemlich uneinsichtig zu sein. Bei diesen Zuständen ist sie da bei bewusstsein oder nicht ???

Ich befürchte eure einzige Chance ist einfach die Situation der Geschäftsführung zu schildern und auch eue Befürchtungen - auch wenn es ein anschwärzen der Kollegin ist. Ich denke in diesem Falle gehts ja auch in erster Linie um das Wohl der Kinder. Und wenn sie solche "Aussetzer" hat, dann ist ja durchaus eine Gefahr auch gegeben. Tja und die Eltern müssten auf die Geschäftleitung bzw. euren Chef zugehen und das Ansprechen.

Versucht nochmals mit eurer Kollegin zu reden und ihr die Befürchtungen klar zu machen, auch wenn es sie vielleicht nervt.

Lieben Gruß
Nicole


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