Re: Arbeitsrecht
Hallo,
ich schieße mich Hannelore und Anja an.
Auch ich bin der Meinung,dass diese 2. Erzieherin die damals eingestellt wurde, in eure Gruppe gehört !!!
Ich finde es von dir auch ganz schön unfair deiner Kollegin gegenüber, sie nur wegen ihrer Epilepsie weg haben zu wollen.
Wie wurdest du denn reagieren, wenn du die Epilepsie hättest???
Jeder Mensch, auch Epileptiker, haben das Recht auf einen Arbeitsplatz und Forderung. Über Probleme kann man reden, doch deswegen muss ich einen epilepsiekranken Mitarbeiter noch lange NICHT entlassen!!!!!!!!!
Lieben Gruß
Julia
[zitat=Hannelore]Ich habe das mit der zweiten Erzieherin so verstanden, dass diese eingestellt wurde um entsprechende Unterstützung zu leisten (gerade in diesen Fällen von Müdigkeit usw.)
Wenn nun die Geschäftsleitung die Erzieherin einfach abzieht und in einer anderen Gruppe einsetzt dann ist das ein ganz grobes Verschulden des Arbeitgebers.
Die zweite Erzieherin wurde sicher mit unterstützenden Mitteln von der Hauptfürsorgestelle eingerichtet (ja, sowas gibt es, damit schwerbehinderte an ihrem Arbeitsplatz bleiben können). Aber da steckt evtl. schon wieder Profitgier dahinter. Wenn ich die Erzieherin in einer anderen Gruppe einsetze, dann kann ich mir dort eine zusätzliche Arbeitskraft einsparen. D.h, ich mache unterm Strich mehr Gewinn![/zitat]
gesamter Thread:
- Arbeitsrecht -
Melanie,
08.07.2008, 06:37
- Re: Arbeitsrecht - nicole, 08.07.2008, 07:27
- Re: Arbeitsrecht - Anton, 08.07.2008, 08:24
- Re: Arbeitsrecht - Anja, 08.07.2008, 15:13
- Re: Arbeitsrecht - Hannelore, 08.07.2008, 16:32
- Re: Arbeitsrecht - Julia, 12.07.2008, 10:11