Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Guten abend,
ich habe Epilepsie mit einem GdB 90% und den Merkzeichen G +B.
Wenn mich der AG im Vorstellungsgspräch danach fragt, was muß ich dann wahrheitsgemäß angeben?
Reicht es aus zu sagen Grad der Behinderung 90% ? oder muß ich auch noch die Merkzeichen G + B bekanntgeben ?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
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Nora,
06.04.2010, 20:10
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Anton,
06.04.2010, 22:48
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Meli89,
07.04.2010, 14:37
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Anton,
07.04.2010, 21:44
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber - Meli89, 12.04.2010, 12:48
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Anton,
07.04.2010, 21:44
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07.04.2010, 14:37
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber - Green, 06.04.2010, 23:11
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Anton,
06.04.2010, 22:48