Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Nora, Tuesday, 06.04.2010, 20:10 (vor 5979 Tagen)

Guten abend,

ich habe Epilepsie mit einem GdB 90% und den Merkzeichen G +B.
Wenn mich der AG im Vorstellungsgspräch danach fragt, was muß ich dann wahrheitsgemäß angeben?
Reicht es aus zu sagen Grad der Behinderung 90% ? oder muß ich auch noch die Merkzeichen G + B bekanntgeben ?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.


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