Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Hallo zusammen,
ich versuch mal, so gut wie ich kann, mit meinem Rechtsempfinden folgende zwei Fragen zu beantworten.
1. Muss ich meinen Versicherungen im nachhinein von der Epilepsie berichten, wenn sie erst nach Vertragsabschluss diagnostiziert wurde?
Für die Versicherungen ist entscheidend der Stichtag, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist. Die seitenlangen „Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungbedingungen“ regeln das Verhalten des Versicherten während der Laufzeit.
Beispiel eins: Ich habe als 18-Jähriger eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen. Damals war ich kerngesund. An Epilepsie erkrankt bin ich im Alter von 25 Jahren. Die Versicherung ist in all’ den Jahren ihren Verpflichtungen nachgekommen.
Beispiel zwei: Die Haftpflichtversicherung bei Autos war vor gut 10 Jahren zu 100 % objektabhängig. Ob nur eine Person oder mehrere damit fuhren, war egal. Ich habe gehört, dass dem heute nicht mehr so ist. Die Versicherung will wissen, wer alles mit dem Wagen fährt, um damit das Risiko abschätzen zu können, wie schnell es zum Schaden kommt. Wenn es hier Änderungen gibt, z. B. durch eine Freundin etc., muss es der Versicherung gemeldet werden.
2. Muss ich meinen Arbeitgeber vorab informieren, dass ein Antrag auf GdB gestellt wurde - er aber noch bearbeitet wird?
Wer gesundheitliche Probleme hat und beabsichtigt, sie erst alle zu offenbaren, wenn der Arbeitsvertrag geschlossen ist und die Probezeit abgelaufen, handelt offensichtlich link. Von den besagten gesundheitlichen Problemen hätte er dem Arbeitgeber vor der Einstellung erzählen müssen. Wer dann auch noch die Frechheit besitzt und beim Versorgungsamt einen SBA beantragt, der handelt dummfrech. Es führt ebenfalls zur Aufhebung des Vertrages.
Hier dürfen wir eins nicht verwechseln. Wer eingestellt wird und einen oder mehrere Arbeitsunfälle erleidet, muss kraft Gesetzes zu einem Durchgangsarzt, der im Namen der BG arbeit. Ein Unfall dieser Art muss der BG gemeldet werden. Wer aufgrund dieses Unfalls später zum Versorgungsamt geht und den Ausweis beantragt, handelt völlig legal, er holt sich das, was ihm arbeitsrechtlich zusteht.
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Nora,
06.04.2010, 20:10
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Anton,
06.04.2010, 22:48
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Meli89,
07.04.2010, 14:37
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07.04.2010, 21:44
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Anton,
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