Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Meli89, Forchheim, Wednesday, 07.04.2010, 14:37 (vor 5979 Tagen) @ Anton

Hallo zusammen

vorweg will ich mich gar nicht groß in den Thread hinein drängeln.
Deswegen auch ein Entschuldigung an die Thread-erstellerin.

Hab auch nur zwei kurze Fragen an Anton, da er sich prima auskennt.

1. Muss ich meinen Versicherungen im nachhinein von der Epilepsie berichten, wenn sie erst nach Vertragsabschluss diagnostiziert wurde?

2. Muss ich meinen Arbeitgeber vorab informieren, dass ein Antrag auf GdB gestellt wurde - er aber noch bearbeitet wird?

Bin auch schon wieder weg.

Schönen sonnigen Tag :)

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'Jeder von uns Menschen weis, dass die Maske hinter der wir uns verstecken, völliger quatsch ist. Früher oder später zerbricht sie, - und dann weis man, was für eine Art Mensch man wirklich ist'


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