Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Danke Anton für deine Antwort.
Noch einmal zu meiner 2. Frage.
Der Arbeitsvertrag wurde mitte Juni/Juli (bin mir nicht sicher) ausgestellt und von mir Unterschrieben.
Ich bin derzeit seit Ende November, seit meinem GM, zuhause.
Hatte nach kurzer Zeit jedoch ein sehr kurzes Gespräch mit meinem Personalleiter. Dieser meinte mir mit einer Kündigung zu "drohen" bzw. versucht er immer gerne seine Mitarbeiter einzuschüchtern bzw. 'raus-zu-mobben'.
Jetzt habe ich am Mittwoch einen Termin bei meinem Betriebsarzt und nach dessen, beginnt der Stein zu rollen. Einige meiner Kollegen schätzen Ihn (PL) so ein, dass er mir trotzdem Kündigen wird.
Für mich steht es außer Frage, dass ich vor das Arbeitsgericht gehen werde und eine Kündigungsschutzklage einreichen werde.
Deswegen eben, muss ich Ihm bei einem Gespräch davon erzählen, dass dieser Beantragt ist, oder erst vor Gericht damit raus rücken.
Lg Meli
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'Jeder von uns Menschen weis, dass die Maske hinter der wir uns verstecken, völliger quatsch ist. Früher oder später zerbricht sie, - und dann weis man, was für eine Art Mensch man wirklich ist'
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Nora,
06.04.2010, 20:10
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Anton,
06.04.2010, 22:48
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Meli89,
07.04.2010, 14:37
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Anton,
07.04.2010, 21:44
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber - Meli89, 12.04.2010, 12:48
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Anton,
07.04.2010, 21:44
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Meli89,
07.04.2010, 14:37
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber - Green, 06.04.2010, 23:11
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Anton,
06.04.2010, 22:48