Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Hallo,
ich bin juristischer Laie und orientiere mich an den Urteilen der letzten Jahre.
a) Demnach muss ein Bewerber auf die Frage des Arbgebers den Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises angeben.
b)Der Bewerber muss in der Lage sein, die Tätigkeit, auf die er sich bewirbt, ausüben zu können. Beispiel: Ein nicht anfallsfreier Bewerber wird sich schlecht auf die Stellenausschreibung als Taxifahrer bewerben dürfen, weil im Voraus feststeht, dass er dieser Tätigkeit nicht nachkommen kann.
c)Von einem GdB ab 50 ist eine Person schwerbehindert im Sinne des Gesetzes. Das ist wichtig für den Arbeitgeber zu wissen wegen des Mehrurlaubs, wegen der Kündigungsmöglichkeit nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes.
Größere Betriebe können einen Vorteil haben, weil sie für jeden Behinderten, den sie einstellen, weniger Abgabe zahlen. (Diese Abgabe ist praktisch die Strafgebühr für jeden nicht eingestellten Behinderten, der auf Grund der Betriebsgröße eingestellt sein müsste. Die meisten Firmen kaufen sich mit Zahlung dieser Abgabe frei von der Pflicht zur Einstellung Schwerbehinderter.)
Ob die Angabe zu dem Merkzeichen Pflicht ist, weiß ich nicht. Merkzeichen können dem Schwerbehinderten Vorteile bringen, aus meiner Sicht bringen sie dem Arbeitgeber keine Nachteile.
Im Normalfall wird sich aber der Arbeitgeber den Ausweis vorlegen lassen und Ablichtung dessen vornehmen.
Nochmal zur Erinnerung. Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Dienstverhältnisse und sogar eine Ehe. Alles sind VERTRÄGE. Bei Vertragsabschluss muss die Wahrheit gesagt werden. Es muss mit rechten Dingen zugehen. Weil die jeweils andere Seite alle Punkte eines Vertrages nach Treu und Glauben annimmt und nur so der Vertrag zustande kommt. Nicht umsonst straft der Gesetzgeber „Lügner“ ab. Wenn im Vertrag die Unwahrheit gesagt worden ist, spricht man von Arglist. Und Arglist hebt Verträge auf.
gesamter Thread:
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber -
Nora,
06.04.2010, 20:10
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber -
Anton,
06.04.2010, 22:48
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber -
Meli89,
07.04.2010, 14:37
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber -
Anton,
07.04.2010, 21:44
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber - Meli89, 12.04.2010, 12:48
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber -
Anton,
07.04.2010, 21:44
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber -
Meli89,
07.04.2010, 14:37
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber - Green, 06.04.2010, 23:11
- Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber -
Anton,
06.04.2010, 22:48