Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Green, Tuesday, 06.04.2010, 23:11 (vor 5979 Tagen) @ Nora

Hallo
wenn Du nach Krankheit gefragt wirst musst Du wahrheitsgemäss Antworten.
Wenn Du nicht gefragt wirst dann nicht.
Wie aber willst Du mit dem innerlichen Druck umgehen das Du nichts gesagt hast?
Es aber passieren könnte...und niemand kann Dir dann vernünftig helfen weil keiner Bescheid weis.
Vorne auf den Seite unter informieren findest du eine Infobroschüre zum Thema Epilepsie und Beruf .
Gruss Green


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