Cannabis und Keppra

Achim74, Tuesday, 08.06.2010, 12:04 (vor 5917 Tagen) @ unbekannt

Solange doch nur wenige Anfälle auftreten (wie z.B. bei mir), ist doch die Einnahme von 2 Pillen morgens und abends eigentlich doch nur eine "Nebensache" ist schnell gemacht. Der Rest des Tages verläuft doch dann völlig "normal".

Letztendlich könnte Cannabis ja auch nur die Medikation ersetzen und die Epilespie nicht heilen. Cannabis kann entkrampfend wirken, ist aber kein Allerheilmittel.

Das mit der "geringen Menge" ist richtig. So ein Regelung gibt es. Genau kann ich es nicht sagen aber die liegt bei ca. 1-2 Gr. Also wirklich nicht viel.
Beim Auffinden von Cannabis, auch in dieser geringen Menge, wird auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine sog. "geringe Menge" handelt wird das Verfahren eingesetellt. Diese Einstellung ist kein Freispruch sondern lediglich die Feststellung, dass die Verfolgung dieser Straftat aufgrund der sehr geringen Menge nicht im Verhältnis mit dem Aufwand / Kosten steht, die mit solch einem Verfahren zusammenhängen.

Viele Grüße!
Achim


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