Bewerbung – GdB – Einladung – Bitte Lächeln

Petrus, Saarland, Tuesday, 23.08.2016, 01:38 (vor 3645 Tagen) @ Ela807

Hallo Ela, erst mal herzlich willkommen hier.
Ich selbst habe auch GdB 60 allerdings erst seit diesem Jahr.
Ich arbeite in der Firma derzeit seit 13 Jahren und habe erst vor meiner Kur im Jahr 2014 meinem Geschäftsführer davon erzählt.
Der hat das durchaus positiv aufgenommen.
Ich habe allerdings nur Schlafgebundene Anfälle und daher keinerlei Ausfälle was die Arbeitszeiten angeht also eher Pro Arbeitgeber.
Gott sei dank.
Nun zu dir, wenn ich mich bewerben würde käme keine Erwähnung der Krankheit und des GdB darin vor.
Einen ersten Eindruck hat man nur einmal das gilt auch für die Bewerbung.
Wenn es dann konkret wird kannst du es immer noch sagen.
Es besteht übrigens keine informationspflicht über Erkrankungen, das muss entsprechend deiner Art von EPI natürlich dann schon angegeben werden.
Z.B. Wenn ein Führerschein verlangt ist oder im Gewerblichen Bereich mit Maschinen hantiert wird, ist es selbstverständlich.
Wie gesagt es kommt meiner Meinung nach auf Art und Häufigkeit der Anfälle an.

Byby euer Petrus


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