HILFE- psychogene epilepsie

gwinneth70, Sunday, 23.09.2012, 00:33 (vor 5076 Tagen) @ kucka

ich danke dir-schon das mut machen hilft mir einen schritt weiter.

aber du hast mich missverstanden:nicht die anwälte zoffen sich.
ich meinte die sogenannte "schmutzwäsche",die dann gewaschen wird.

als es ums aufenthaltsbestimmungsrecht ging, wurden wir beide natürlich anwaltlich vertreten-meine anwältin war familienrecht-spezialistin. leider ist sie momentan im urlaub- wenn,dann kommt eh nur sie in frage.

es gibt schon einiges,was mir beim "kindsvater" in haushalt oder erziehung nicht gefällt-es ist nichts,was eine erneute verhandlungsaufnahme rechtfertigen würde,aber genug,um zu zeigen,dass er bei weitem nicht so sozial&fehlerlos-vorbildlich ist,wie er sich gern geben möchte.
doch wer weiß,was er im gegenzug dann ausgräbt..

die fronten verhärten sich auf jeden fall- &wenn die beiden elternteile "probleme" miteinander haben,kriegt das ein kind IMMER mit..&sie liebt uns BEIDE herzlichst..SIE wäre so oder so die leidtragende..&ich würde ihr das nun mal gern ersparen..

aber ich will mein kind bzw meinen umgang mit ihr nicht verlieren oder einschränken müssen..

nächste woche hab ich termin beim jugendamt- ich möchte doch nur wissen:
was MUSS ich akzeptieren?
was kann ich anbieten?
womit könnte sich das jugendamt evtl zufrieden geben & damit dem vater raten, es dabei zu belassen?
wogegen komm ich keineswegs an?

danke für deine anteilnahme und deine ratschläge

gruß
gwinneth


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