Krankheit erwähnen oder nicht??

keki, Saturday, 19.04.2014, 13:27 (vor 4502 Tagen) @ sandra79

Ich weiß nicht, wie man was verlinkt, aber wenn du als Suchbegriff sgb IX eingibst, findest du schon eine Menge. In diesem Sozialgesetzbuch sind solche Dinge gesetzlich geregelt.
Ich würde, wenn in der Annonce auf Menschen mit Behinderung hingewiesen wird, den GdB erwähnen, dann muss nämlich die Schwerbehindertenvertretung beim Vorstellungsgespräch dabei sein. Aber sowas haben nur große Firmen. Wenn es eine "normale" Stellenausschreibung ist, würde ich es auch so machen wie huge weiter oben schon gesagt hat: Unterschreiben und es dann beiläufig erwähnen, dann merkt der AG nämlich auch, dass die Epi nicht im Mittelpunkt deines Lebens steht.Hör auf deinen Bauch!
Außerdem gibt es eine Woche mehr Urlaub und Steuervorteile, aber natürlich nur, wenn die Lohnbuchhaltung davon weiß.
Ich drück dir die Daumen, dass sich der Anruf nur wegen der Feiertage verzögert! Ich finde bestimmt noch weitere Infos in meinen Unterlagen, bin aber zurzeit wegen des Fisches (s.o.) nicht so einsatzfähig, entschuldige.
LG keki


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