Epilepsie Geschäftsfähigkeit -

pegasus, Wednesday, 14.01.2015, 06:46 (vor 4278 Tagen) @ Bepi74

§105 BGB wäre das einzige, was in Frage kommen würde und nur dann, wenn eine Bewusstseinstrübung vorhanden ist bei einem Anfall.

Ansonsten ist man, wie jeder andere Mensch auch, vollkommen geschäftsfähig


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