Epilepsie Geschäftsfähigkeit -

sandytimmy, Sunday, 31.05.2015, 14:16 (vor 4095 Tagen) @ Andre

Zitat aus dem bürgerlichen Rechtsbuch
Nichtig ist auch eine willenserklärung die im zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender geistiger Störung abgegeben wird ,beispiel
Volltrunkenheit, epileptischer Anfall etc
Durch diesen zustand allein, tritt aber keine absolute Geschäftsunfähigkeit ein.

Also
Wir werden während des Anfalls mit besoffenen gleich gesetzt damit niemand während des Anfalls deine Hand nehmen, steuern kann und so einen Vertrag abschließt


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