Epilepsie Geschäftsfähigkeit -

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 30.05.2015, 19:25 (vor 4096 Tagen) @ Heidi 45

Den Staat als Arbeitgeber konnte ich sowieso vergessen, denn dort brauchte ich ja ein Gesundheitszeugnis und woher nehmen als Epileptiker?

Hä? Also das versteh ich jetzt überhaupt nicht.

Ich kenne jemanden mit Epilepsie, der im öffentlichen Dienst prima untergekommen ist und nix dergleichen brauchte. Und selbst wenn irgendeine amtsärztliche Bescheinigung benötigt wird (Gesundheitszeugnis gibt's heute in der Form ja nicht mehr, wenn ich auf dem Laufenden bin; und selbst früher ging's da primär um Infektionskrankheiten in sensiblen Bereichen wie Lebensmittelzubereitung, wenn mich nicht alles täuscht), steht da im Bescheid für den Arbeitgeber nur drin, ob Du gesundheitlich in der Lage bist, die Tätigkeit auszuüben oder nicht. Da ist es dann egal, ob der Staat oder eine Privatfirma der potentielle Arbeitgeber ist.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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