Epilepsie Geschäftsfähigkeit -

Andre, Thursday, 15.01.2015, 12:00 (vor 4231 Tagen) @ huge88

Es gibt lt Vorsitz kein Aktenzeichen und was dieser Mensch erzählt hat ist falsch.Ich habe mich heute mit einen Betreuungsanwalt unterhalten sowie mit einer Betreuungshauptstelle.Es wird immer zum Wohle eines Betreuten entschieden.Man ist während eines Anfalls evtl bewusstlos benötigt dann Hilfe je nach Situation. Geschäftsunfähig ist man nur in diesen Moment,danach ist jeder wieder geschäftsfähig.Ich hatte auf ein Aktenzeichen gehofft weil die Behauptung geäußert wurde,es war eine Aussage die nicht stimmt.


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