Re: Betriebsarzt und Epilepsie

Frank @, Wednesday, 10.05.2006, 01:28 (vor 6568 Tagen) @ Yasu

Hi Yasu,

Das du eine Epilepsie hast musst du beim AG Angeben. Wenn du es nicht machst und es passiert während der Arbeitszeit ein Anfall,
(je nach Verletzungsart) haftet der Arbeitgeber nicht für die folge schäden.

Die Medikamente sind im Blut nachzuweisen.

Der Betriebsarzt, glaub ich, muss diese Erkrankung dem AG melden. Aus Sicherheitsgründen schon.

Gruss
Frank


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