Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

'Leben mit Epilepsie' ⌂ @, Wednesday, 10.05.2006, 05:31 (vor 6568 Tagen) @ Yasu

Hallo yanu,


Vorgehen bei einer Bewerbung

In erster Linie hängen die Erfolgschancen einer Bewerbung auch bei Menschen mit einer Epilepsie davon ab, welche Ausbildung sie haben. Deswegen sollte man sich bei einer Bewerbung und erst recht vor einem Vorstellungsgespräch selbst fragen, ob man die erforderliche Qualifikation und Erfahrung mitbringt und erst danach überprüfen, ob eine Epilepsie Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat.

Epilepsie verschweigen oder offenbaren ?
Je nach Voraussetzung – sowohl seitens der Epilepsie als auch seitens des Berufes – wird die Antwort unterschiedlich ausfallen:
Ein Verschweigen der Epilepsie ist nur dann unproblematisch, wenn längere Zeit Anfallsfreiheit besteht und anzunehmen ist, dass keine weiteren Anfälle mehr auftreten werden (“Ausheilung”). In diesem Fall darf der Bewerber selbst gezielte Fragen des Arbeitgebers nach einer Epilepsie verneinen.
Bei weiterhin auftretenden Anfällen ist entscheidend, ob der Bewerber nach dem Bestehen von Krankheiten gefragt wird oder nicht. Wird danach gefragt (auch per Fragebogen oder vom Betriebsarzt), ist der Bewerber dann verpflichtet, über seine Epilepsie Auskunft zu erteilen, wenn die Anfälle in irgendeiner Weise Einfluss auf seine Arbeitsleistung haben können. Verschweigt man seine Epilepsie, kann der Arbeitgeber später fristlos kündigen. Wird nicht nach Krankheiten gefragt, besteht nur dann eine Offenbarungspflicht, wenn die Epilepsie bzw. genauer die Art der Anfälle die vorgesehene Tätigkeit unmöglich macht.
In Zweifelsfällen kann es nützlich sein, ein Attest des behandelnden Arztes über die Epilepsie mit möglichst genauen Angaben über die Art und Häufigkeit von Anfällen und die dadurch zu erwartenden Störungen (Dauer, Bewusstseinsverlust, Sturzgefahr, unkontrollierte Handlungen) vorzulegen.


Was soll man den Kollegen erzählen ?

Obwohl man, wie auch im Privatleben, nicht jedem Nachbarn oder zufälligen Bekannten von seiner Epilepsie zu erzählen braucht, hat es sich für die meisten Menschen mit einer Epilepsie bewährt, auch den Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz gegenüber offen und ehrlich zu sein. Dies nicht zuletzt deswegen, weil es weitaus weniger unnötige Aufregung gibt, wenn es doch einmal zu einem Anfall am Arbeitsplatz kommt. Am besten spricht man von seiner Epilepsie ohne grosse Umwege wie von anderen Krankheiten auch. Wenn man seinen Kollegen – warum auch immer - nichts von seiner Epilepsie erzählen möchte, darf auch der Arbeitgeber dies nicht tun.


Was tun bei Problemen am Arbeitsplatz?

Ist der Arbeitsplatz epilepsiebedingt gefährdet, sollte man rechtzeitig Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dies betrifft sowohl den Arbeitgeber und behandelnde Ärzte als auch betriebsexterne Stellen wie Selbsthilfegruppen, Fürsorgestellen von Gemeinden oder Sozialämtern, Pro Infirmis oder Sozialdienste der Epilepsie-Kliniken und anderer Kliniken. Bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht dort eine weitere Möglichkeit.

Quelle:
http://www.swissepi.ch/web/swe.nsf/0/8C6C4D9ED38E6F27C1256DFE00557C26?OpenDocument


in Deutschland gibt es Beratungsstellen von den Integrationsämtern

Der IFD Integrationsfachdienst ist eine Beratungsstelle für Behinderte im Berufsleben. Oder für Behinderte, die in Arbeit integriert werden sollen - früher auch Psychosozialer Dienst. Der IFD wird meist von Caritas, Diakonie, AWO oder anderen "Freien Trägern" ausgeübt und arbeitet im Auftrag der Integrationsämtern (früher Hauptfürsorge) .

Diese IFD sind dazu da Behinderten bei Schwierigkeiten am Arbeitplatz zu helfen.

Diese IFD's sind wie eine "Gewerkschaft" für Behinderte, die dir helfen deinen Arbeitsplatz zu bewahren und auch mit Arbeitgeber, Personalchef, Schwerbehindertenbeauftragten, etc reden und vermitteln, wenn es zu Schwierigkeiten zwischen dir und Arbeitgeber kommt.

Die IFD-Beratungsstellen schreiben auch Stellungnahmen/Gutachten für die Integrationsämter im Kündigungsschutzverfahren.

Im Vorfeld mit diesen Beratungsstellen Kontakt aufnehmen und seine Probleme durchzusprechen halte ich für sehr wichtig.
In den Beratungsstellen arbeiten meist Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und/oder Psychologen.
Ab und an übernehmen leider das Arbeitsamt oder Sachbearbeiter der Integrationsämter die Beratung, finde ich nicht gut da entweder zu behördlich oder nicht richtig für Beratung ausgebildet. Man sollte dann im Umkreis eine IFD-Beratungsstelle aufsuchen, die mit Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und/oder Psychologen ausgestattet ist.

Ich habe dir mal ein paar wichtige Links zusammengestellt, viel Spaß.


Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzverfahren
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-154/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-142/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-614/_nr-3/i.html

Fachlexikon A-Z
http://www.integrationsaemter....p/_c-578/i.html
Integrationsämter
Integrationsfachdienste (IFD) bundesweit
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.php/_c-572/_nr-1/_lkm-840/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-142/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-153/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-519/_nr-4/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/wcsearch.php?suchbereichid=2&wc_progv=&wc_search=integrationsfachdienst&t=wcsearch


lg Ragnar


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