Re: Betriebsarzt und Epilepsie

STEFAN @, Wednesday, 10.05.2006, 19:51 (vor 6567 Tagen) @ Yasu

Hallo,

die ärztliche Schweigepflicht gilt natürlich auch im Berufsleben,
weshalb ein BA ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Arbeitnehmers
keine Infos an den AG weitergeben darf. Alles andere wäre ein Fall
für einen Rechtsanwalt. Unser BA vertritt die Auffassung, dass man seine
Epilepsie nur dann bei einer Neuanstellung angeben sollte, sofern die
Behinderung Auswirkungen auf die Tätigkeit hat - z.Bsp. Außendienst etc.
Seine Epi muss man nicht angeben - Personen, die z.Bsp. "Zucker"
haben oder Bluthochdruck müssen dies ja auch nicht angeben.
Meines Wissens nach (nicht verbindlich) wird in einer Einstellungs-
blutuntersuchung nicht nach Medikamentenrückstanden "gesucht",
sondern mehr hinsichtlich Alk und sonst. Infek.krankheiten.
Alles im Allem kann ich aufgrund eigener Erfahrungen nur dazu raten,
möglicht offen mit der Behinderung umzugehen. Ich denke, unsere
Umwelt (Kollegen, Freunde, Angehörige) sollte über die Behinderung
nicht im Unklaren gelassen werden, damit es im Falle eines Falles
nicht zu Panikreaktionen kommt. Alles leichter gesagt, wie getan.
Behinderung ist keine Schande. Epi erst recht nicht.
Gruß an alle
STEFAN


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