Re: Re: Re: Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

Dirk @, Monday, 15.05.2006, 17:51 (vor 6562 Tagen) @ Yasu

Hallo Matthias & Goldi

Möcht sagen das ihr beide in gewissem Sinne Recht habt. Natürlich hat auch der Betriebsarzt wie jeder andere Arzt auch Schweigepflicht. Das weiß ich deshalb weil ich selber im Gesundheitswesen beschäftigt ist. So ohne weiteres darf er die Diagnose also nicht weiterleiten.

Meldepflicht besteht aber dann wenn Gefahr durch Anfälle zu erwarten ist.

Das gilt: 1). Umgang mit gefährlich giftigen und
brennbaren Chemikalien wie z.b. Blausäure
oder ähnliches.
2). Umgang mit Schußwaffen (Polizei)
3). Umgang mit Sprengmitteln
4). Umgang mit radioaktiven Substanzen u.
Strahlung
5). Straßenverkehr (vor allem Schwerverkehr,
Personentransport, Gefahrenguttransport)

Wenn in einem Betrieb mit solchen Dingen umgegangen wird muß der Betriebsarzt Meldung machen um Unfällen vorzubeugen.

Auch vor Gericht z.b. bei einem Verkehrsunfall wegen eines Anfalles ist der Arzt von der Schweigepflicht entbunden. Jeder Richter kann ihn von dieser entbinden.

Vor manchen Ausbildungen wie z.b. Röntgenausbildung muß jeder vorher unterschreiben das keine Epilepsie vorliegt. Andere Tätigkeiten wie im Büro sind sicher unbedenklich.

Grüße Dirk


gesamter Thread: