Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

goldi @, Wednesday, 10.05.2006, 22:24 (vor 6567 Tagen) @ Yasu

hallo und schönen abend.

ich selbst leide an epilepsie und möchte eine ausbildung zum arbeitsmediziner absolvieren. hab mich also damit beschäftigt:
1) wie stefan es schon gesagt hat, der betriebsarzt steht absolut unter schweigepflicht! er darf dem arbeitsgeber bei einstellungsuntersuchungen nur mitteilen, ob jemand für eine bestimmte tätigkeit geeignet, teilweise geeignet oder ungeeignet ist. bei mir würde dies zum bsp. im falle eines krankenhauses bedeuten, dass ich keine eignung für nachtdienste bekomme. er darf dem arbeitsgeber aber nicht sagen, weshalb ich nicht geeignet bin. vergesst bitte auch nicht, dass der betriebsarzt ein präventivmediziner ist und einem die eignung vor allem wegen der gefährdung der eigenen gesundheit nicht gibt (nachtdienste und somit schlafentzug sind ja , wie jedem von euch bekannt ist, anfallstrigger).
2) der arbeitsmediziner ist auch für die integration von behinderten in einem betrieb spezialist und wird auch von den arbeitsassistenzen etc. bei einer eingliederung aufgesucht. er kann weiters perfekt bei berufswahlen sehr gut beraten.
http://www.vdbw.de/de/wiedereingliederung/index.php
3) im labor kann man Med. natürlich sehen, nur wird ein arbeitsmediziner keinen medikamentenspiegel durchführen. das hat für ihn ja keine konsequenzen => er ist ja nicht kurativ tätig (therapiert also nicht). er kontrolliert vor allem per vorsorge auf umweltgifte, toxische arbeitsstoffe etc. im urin und blut (zum bsp. blei in einer glashuette). allerdings wird er dich bei einer einstellungsuntersuchung sicherlich auf medikamenteneinnahme hin fragen...
4) der betriebsarzt eignet einem ja nicht, weil er euch ärgern will, sondern, weil er eine vorsorgetätigkeit zu erfüllen hat und zu schauen hat, dass man sich nicht durch die arbeit verletzt (arbeit in großer höhe...). natürlich kommt es aber darauf an, wie gut der jenige ausgebildet ist, sonst gibt er viell. jemanden keinen FS, obwohl es schon lange gehen würde. darum wollte man ja die zusatzbezeichung bei ärzten abschaffen (welche in vielen anderen eu-ländern nicht existent ist => da MUSS man Facharzt sein)

Lest euch mal das hier durch. Dann könnt ihr euch mal ein bisserl informieren:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=51016
http://www.vdbw.de/de/aktuelles/presseinfos/2004_10_18_03.php
http://www.vdbw.de/de/aktuelles/presseinfos/2004_10_18_02.php


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