Re: Re: Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

goldi @, Friday, 12.05.2006, 12:29 (vor 6565 Tagen) @ Yasu

Hallo mathias.

Tut mir leid, aber ich muß dir ein bisserl Kontra geben ;-). Der Betriebsarzt hat absolut ne Schweigepflicht. Er darf dem Chef, wie oben schon geschrieben, nur mitteilen, dass du "geeignet" oder "nicht geeignet" bist. es kann aber natürlich leicht sein, dass dir ein chef wegen nichteignung nicht die stelle gibt (unabhängig von der zugrundeliegenden krankheit). du erwähnst, die problematik eines unfalls. aber mal ehrlich, wenn es zu eines epilepsiekranken wegen "sturz aus großer höhe" kommt, dann bekommt der betriebsarzt richtige probleme, weil er nämlich einen "kunstfehler" begangen hat. Das kannst du damit vergleichen, als wenn ein kurativ tätiger Arzt einem Penizillinallergiker Penizillin verschreibt. Darum nennt man es ja PRÄVENTIV ;-), wel es zu keinem unfall kommen darf.
allerdings sind die firmen ja nicht blöd und lassen heutzutage fast jeden neuen mitarbeiter einen zettel (mit eidesstattlicher erklärung) ausfüllen, wo man behinderungen oder erkrankungen bekanntgeben muss. in wie weit das rechtl. ok ist, ist wohl ne andere frage. wünsche dir noch ein schönes WE. goldi

Ps.: sicherlich gibt es einige betriebsaerzte, denen das wohl des "patienten" sch***egal ist und die nur nen regelmässigen und ruhigen job wollten.
Aber das findetst du doch unter den kurativ tätigen medizinern genau so. da gibt es ja auch einige, die diesen job nur wegen des sozialen ansehens, karriere
etc. machen.


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