Re: Re: Re: Betriebsarzt und Epilepsie

Matthias @, Thursday, 11.05.2006, 23:09 (vor 6566 Tagen) @ Yasu

Schönen Guten Tag.

Zur Shweigepflicht solltet Ihr mal überlegen, warum es einen Betriebsarzt gibt. - Vielleicht mal für ein Heftpflaster an zu bringen, oder eine Schnittwunde zu versorgen???
Für was wird er wohl eingestellt? - Damit sich der Betrieb vielleicht mit einem Betriebsarzt präsentieren kann?

Der Arzt ist vermutlich auch Sicherheitsbeauftragter- oder gehört zu denen, die dafür bestimmt sind.

Und wenn er die Arbeit, die ein Mitarbeiter ausführen muss, zu gefährlich empfindet, dann muß er auf diese sog. Schweigepflicht verzichten, weil er auch seinen Kopf hin halten wird.
Ausserdem wird er es dem Epileptiker- oder Herzinfarktgefährdeten usw. erst mal selbst sagen und dann, wenn der Patient/Mitarbieter eben nicht einsichtig ist, wird er- wie auch der Hausarzt oder ein Verkehrsmediziner seiner Schweigepflicht enthoben. - Er muss/wird es dann dem Sicherheitsbeauftragten; dem Schwerbehindertenvertreter; dem Betriebsrat sagen. Ob er es selbst der Geschäftsführung sagt, liegt auch bei ihm selbst, ob er dann eben auf die anderen Vertrauenspersonen mit darauf ankommen lassen wird, ob man über einen Verbleib im Betrieb absieht.

Überlegt also mal, ob ein Arzt nur Tabletten- und Spritzenverteiler ist, oder auch für Leben zuständig ist. - Vielleicht schaut Ihr mal den Hippokratischen Eid genauer an und überlegt mal etwas logischer, ob Ihr selbst so mir-nix-dir-nix einen Unfall- oder ein Menschenleben in Kauf nehmen würdet, wenn' durch einen Epileptiker verschuldet würde.
Für wie blöd haltet Ihr die Ärzte denn? - Fragt mal einen Arzt selbst, was Schweigepflicht bedeutet, bevor Ihr mit diesen Ausdrücken Umgang habt. Vielleicht mal überlegen, ob es um eine Krankheit- oder den Fortschritt einer Krankheit selbst geht, oder das Darumherum von Krankheiten.
Wieso erfährt dann die Justiz bei Unfall- oder Todesfällen, dass vielleicht ein Herzkasper schuld ist, wenn ein "Lenker" jemanden platt gefahren hat, oder im Wohnzimmer geparkt hat?? - Der Patologe hat doch auch diese """"Schweigepflicht"""!!!!!!!!
Und ein Betriebsarzt ist für das Geschehen im Betrieb zuständig und wird seinen Arbeitsvertrag auch entsprechend ausgelegt haben. - Dafür haben Betriebe auch zwischendurch mal eigene Juristen in der Schublade.

Überlegt also vielleicht mal was Schweigepflicht und Betriebsarzt bedeutet.

Matthias


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