Schwerbehindertenausweis

keki, Wednesday, 23.07.2014, 20:00 (vor 4407 Tagen) @ hilda

Es hängt in der Tat vom sonstigen Gesundheitszustand des Antragstellers ab. Ich hatte vor der Epi schon 30% und die Gleichstellung, habe jetzt 50% unbefristet. Die einzelnen Summen werden nicht addiert, also 3 Krankheiten a 30% ergeben keine 90%! Das Integrationsamt und das Versorgungsamt helfen gerne weiter. Meistens.
Rundfunkgebührenbefreiung, bzw. Ermäßigung kriegst du (soweit ich weiß) nur wenn Du gehörlos oder/und blind bist oder einen GdB von 80% hast und wegen der Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kannst.
keki


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