Re: Re: Rolando- Meldepflicht beim Schulschwimmen?

Susi @, Wednesday, 01.02.2006, 09:53 (vor 6651 Tagen) @ Trude

Hallo Trude,

auch wenn dein Sohn noch keine Anfälle hatte, bist du verpflichtet die Schule zu informieren. Nicht auszudenken wenn dein Kind ausgerechnet im Schwimm Unterricht einen Aussetzer hat und das Bewußtsein verliert....
Weiß der Lehrer Bescheid, dann gibts du ihm die möglichkeit dein Kind zu beaufsichtigen und notfalls zu helfen. Davon mal abgesehen, wie ist es Rechtlich? Kannst du Jemanden zu Verantwortung ziehen wenn der jenige welche anhungslos war?

Eines verstehe ich nicht: wieso wurde bei dein Sohn Rolando festgestellt wenn er noch keine Anfälle hatte? Ich meine, was ist passiert das er untersucht worden ist?

Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat schon einige Anfälle hinter sich. Leider erkrankte er genau 6 Wochen vor dem Einschulungstermin. Und trotzdem stand es bei uns nie zu Debate es zu verschweigen, weder in der Schule noch bei uns in der Familie. Sicher hat es auch Nachteile, aber die Sichereit meines Kindes ist mir wichtiger.

Ich wünsch euch alles Gute,

Susi


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