Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

teilchenschubse, Tuesday, 05.03.2013, 23:44 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Diese Fahreignungsprüfung wird allerdings vom TÜV gemacht und entspricht einer MPU.
Der zweite Absatz sagt daher nur, daß der Mitarbeiter bei einem solchen Gutachten statt des TÜV-Mediziners den Betriebsarzt als Gutachter heranziehen kann.
Eine Möglichkeit, als Firma da Druck aufzubauen, haben Sie da meines Wissens nicht.

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Ich habe das Asperger-Syndrom und manchmal eine Meinung, die nicht allen gefällt. ;o)


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