Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

Tom vom Berg ⌂, Thursday, 07.03.2013, 16:44 (vor 4910 Tagen) @ huge88

Schickt den Betriebsarzt einmal auf Fortbildung. Ein Arzt hat nämlich das Recht, wenn ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen worden ist

In dem Fall hat der Werksarzt nur die G25 (Fahr- und Steuerfähigkeitsuntersuchung für Maschinen) aberkannt.
Ein verbot für den privaten Bereich darf er nicht aussprechen.

Trotzdem sollte man, auch wenn ich sowas sehr ungerne tun würde, der Polizei ein Hinweis geben. In welcher gefährlichen Situation er Auto fährt. Dann ist der Lappen 100% tig erstmal weg. Und die Straßen erstmal sicher. Man kann das ja auch anonym machen.

MfG
Tom


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