Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

lakritzstange, Wednesday, 06.03.2013, 08:24 (vor 4912 Tagen) @ teilchenschubse

es geht hier nicht um die Arbeitsleistung. Der Mitarbeiter hat einen Schwebehindertenausweis und wird von den anderen auch akzeptiert, seine Arbeitsleistung steht nicht zur debatte..

Das Problem ist eher, das er in der arbeit "umfällt". Daher darf er dann WÄREND der arbeit NICHT
1) Autofahren
2) Ameise bedienen
3) auf Leitern steigen
Der Betriebsartzt hat ihm das VERBOTEN! der Arbeitgeber muss sich daran halten.

Das irre an der Geschichte ist doch, dass er sich um 16.00 Uhr in sein Auto setzt und als "tickende Zeitbombe" nach Hause fährt.


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