Epilepsie unseres Mitarbeiters (Führerschein)

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Wednesday, 06.03.2013, 10:57 (vor 4912 Tagen) @ lakritzstange

Ich hab jetzt keine Ahnung, was hier bereits im Detail geschrieben wurde, das überfordert sogar mich, alles durchzulesen in der kurzen Zeit, die ich gerade habe, drum nicht böse sein, wenn ich hier vielleicht was bereits erwähntes schreibe:

Um aus http://www.bmas.de/ zu zitieren:
"Der Arbeitnehmer bzw. die versicherte Person steht grundsätzlich auf dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt dabei mit dem Durchschreiten der Außentür des von der versicherten Person bewohnten Gebäudes und endet mit Betreten des Betriebsgeländes (anschließend ggfls. "normaler" Arbeitsunfall)."

Wir haben bereits unseren Betriebsarzt kontaktiert. Außer, dass er ihm verboten hat mit der Ameise zu hantieren und auf Leitern höher 50cm zu steigen hat es jedoch nichts unternommen. Für den Führerschein habe er keine Verantwortung.

Schickt den Betriebsarzt einmal auf Fortbildung. Ein Arzt hat nämlich das Recht, wenn ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen worden ist und er Grund zur Sorge hat, dass dieses vom Patienten nicht eingehalten wird, seine Schweigepflicht zu brechen und die zuständigen Behörden darüber zu informieren, wenn durch die Missachtung eine Gefährdung für die Allgemeinheit/die Unversehrtheit bzw. das Leben Dritter oder/und des Patienten gegeben ist.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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